Aslan Basibüyük bleibt für acht Monate gesperrt
Das Ständige Schiedsgericht im Fußballverband Rheinland unter Vorsitz von Dr. Joachim Vonnahme hat am Montagabend in Weißenthurm entschieden, dass das achtmonatige Amtsausübungsverbot gegen den früheren Kreisschiedsrichterobmann Rhein-Lahn, Aslan Basibüyük, nicht aufgehoben wird. Damit wurde das Urteil des Verbandsgerichts vom 13. September voll umfänglich bestätigt. Basibüyük, der noch immer Vorsitzender des Fördervereins der Schiedsrichtervereinigung Rhein-Lahn ist, war wegen pflichtwidrigen Verhaltens in drei Fällen gesperrt worden: Er hatte Vereine aufgefordert, Spenden an den Förderverein zu leisten und von diesen Spenden die Förderung der jeweiligen Schiedsrichter abhängig gemacht. Darüber hinaus hatte er eine versuchte Spielmanipulation nicht angezeigt und Interna aus einer Sitzung des Kreisvorstandes nach außen getragen. Das Ständige Schiedsgericht sah im Strafmaß des Verbandsgerichts „keinen Verstoß gegen das Übermaßverbot“ – und damit den Antrag Basibüyüks auf Aufhebung des Amtsausübungsverbots als unbegründet an.

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